Die ideale Pflege- und Unfallvorsorge in 3 Schritten

 

Jeder kann durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Lage kommen, wichtige Entscheidungen nicht mehr selbst treffen zu können. Um sicher zu sein, dass Ihre Angelegenheiten im Ernstfall so geregelt werden, wie Sie es sich auch wünschen, sollten Sie jetzt Vorsorge treffen.

Beachten Sie:

Die meisten Menschen denken, dass eine solche Vorsorgemaßnahme vor allem für ältere Menschen sinnvoll ist. Doch es geht bei weitem nicht nur um Altersdemenz. Mit einer Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung können Sie auf die schlimmstmöglichen Ereignisse vorbereitet sein und sicherstellen, dass Sie bestmöglich und vor allem Ihren Wünschen entsprechend versorgt sind. Deshalb sollten Sie sich am besten noch heute mit diesem Thema auseinandersetzen. Dieses Vorsorgepaket ist für alle Menschen in jedem Alter und Gesundheitszustand sinnvoll.

Im Folgenden erhalten Sie Informationen zu den Themen Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung. Sie erfahren um was genau es sich dabei handelt und was diese Dokumente abdecken.

1. Vorsorgevollmacht

Eine Vorsorgevollmacht stellt eine Art „Generalvollmacht“ dar. Damit wird eine Person Ihres Vertrauens beauftragt, im Ernstfall Ihre persönlichen und finanziellen Angelegenheiten für Sie zu regeln und Entscheidung hierüber zu treffen. Dies betrifft insbesondere Entscheidungen in folgenden Bereichen:

-        Medizinische Behandlungsmethoden

-        Unterbringung in einem Pflegeheim

-        Rechtsangelegenheiten

-        Handeln auf Ämtern

Mit der Vorsorgevollmacht kann eine gesetzliche Betreuung vermieden werden.

Anwendungsbeispiele:

Angenommen Sie haben einen schweren Verkehrsunfall und müssen dringend Angelegenheiten mit Ihren Versicherungen klären. Da Sie aber im Krankenhaus liegen, können Sie Termine nicht wahrnehmen und sind möglicherweise nicht dazu in der Lage, telefonisch oder schriftlich zu kommunizieren. Ihre Vertrauensperson könnte in diesem Fall alle Angelegenheiten für Sie in die Hand nehmen.

Das gilt auch für die Widerbeschaffung wichtiger Ausweisdokumente, die möglicherweise zerstört wurden, aber für die medizinische Versorgung extrem wichtig sind.

Wichtig: Ehepartner haben keine automatische Vorsorgevollmacht. Ehepartner ohne diese dürfen keine Entscheidungen über an Ihnen angewandte medizinische Versorgungsmethoden oder finanziellen Angelegenheiten treffen. Sie können nicht an Ihrer statt mit Versicherungen in Kontakt treten oder Termine auf Ämtern wahrnehmen. Wenn Sie möchten, dass Ihr Ehepartner wichtige Entscheidungen trifft, wenn Sie nicht mehr dazu in der Lage sein sollten, brauchen Sie unbedingt eine Vorsorgevollmacht!

2. Patientenverfügung

Mit der Patientenverfügung wird geregelt, welche ärztliche Maßnahmen Sie zu Ihrer medizinischen Versorgung wünschen und welche Sie ablehnen. Ihr Wille wird somit schriftlich festgehalten. Die Ärzte müssen diesen Willen respektieren und entsprechende Maßnahmen dann ergreifen bzw. unterlassen. Die Patientenverfügung greift nur für den Fall, dass der eigene Wille krankheitsbedingt nicht mehr geäußert werden kann.

Nur wenn die Festlegung der Patientenverfügung auf die aktuellen Lebens- und Behandlungssituationen zutreffen, sind diese auch für die Ärzte verbindlich. Es ist deshalb wichtig, dass die Patientenverfügung möglichst umfassend zu gestalten und regelmäßig zu aktualisieren. Sinnvoll auch mit Unterstützung des allgemeinen oder behandelnden Arztes.

Anwendungsbeispiele:

Einige Menschen wünschen sich zum Beispiel, dass gewisse lebenserhaltenden Maßnahmen unter ganz bestimmten Umständen nicht getroffen werden sollen. Es gibt Menschen, die es vorziehen, lebenserhaltende Maßnahmen abzulehnen anstatt an diverse Schläuche angeschlossen im Wachkoma zu liegen, wenn keine Aussicht auf Heilung besteht. Im Ernstfall werden Sie diesen Wunsch nicht mehr selbst äußern können und werden somit mit allen verfügbaren Mitteln behandelt. Egal wie qualvoll das für den Patienten werden kann.

Weniger dramatisch, aber genauso relevant kann es für Sie sein, wen Sie aufgrund religiöser oder kultureller Gründe gewisse Behandlungsmethoden ablehnen. Wenn Sie beispielsweise nicht möchten, dass Sie eine biologische Herzklappe vom Schwein möchten, können Sie dies festhalten und so sicherstellen, dass es für Sie kein böses Erwachen gibt.

3. Betreuungsverfügung

Mit der Betreuungsverfügung kann festgelegt werden, wer als gewünschte Betreuungsperson in Frage kommt, sollte die Einsetzung eines Betreuers durch das Gericht notwendig werden. Ebenso kann man regeln, wer auf keinen Fall als Betreuer in Frage kommt. Möglich sind auch inhaltliche Vorgaben für den Betreuer wie beispielsweise, wenn im Pflegefall eine Betreuung zu Hause oder im Pflegeheim gewünscht wird.

Wir empfehlen immer, die Betreuungsverfügung zusammen mit der Vorsorgevollmacht zu erstellen. Dies ist deshalb sinnvoll, um ggf. eine spätere Unwirksamkeit einzelner Punkte in der Vorsorgevollmacht aufzufangen. So wird dem Willen und den Wünschen des Verfügenden ausreichend Rechnung getragen.

Anwendungsbeispiele:

Besonders wichtig ist eine Betreuungsverfügung, wenn Sie durch fehlende geistige Zurechnungsfähigkeit zum Pflegefall werden. Demenz ist hier natürlich das häufigste Thema, gilt aber auch für alle anderen psychischen Erkrankungen, die plötzlich auftreten und dafür sorgen, dass man Sie nicht mehr fragen kann.

Die Betreuungsverfügung kommt auch zum Tragen, wenn Sie nach einem Unfall nicht mehr dazu in der Lage sind, zu sprechen oder zu schreiben.

Wichtig:

Ohne Betreuungsverfügung werden Sie im Ernstfall einen Betreuer vom Gericht zugewiesen bekommen. Das sind in der Regel Juristen, die dies beruflich machen. Sie haben ohne eine solche Verfügung keinerlei Einfluss darauf, wen Sie für diese Aufgabe abgestellt bekommen und ob dieser Entscheidungen trifft, die Ihrem Sinne entsprechen.

Oftmals kommt es vor, dass Patienten dann in Pflegeheime gesteckt werden, sämtliches Vermögen weit unter Wert liquidiert wird, um die Behandlung zu bezahlen und den Fall möglichst schnell abzuwickeln. Weiterhin verhindert eine Betreuungsverfügung, dass Sie in die Hände ungeliebter Familienmitglieder fallen.

Die Vorsorge wirft viele Fragen auf Antworten und Hilfe bekommen Sie bei uns. Wie bieten Ihnen eine ausführliche Beratung und Hilfe bei der Erstellung Ihrer Vorsorgedokumente. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin!

 

Das ganze Paket für zwei Personen zu einem Preis

Wir empfehlen, diese Vorsorgedokumente möglichst frühzeitig auszufüllen, damit diese im Ernstfall auch wirklich gültig sind. Um sicherzustellen, dass auch wirklich alle Punkte abgedeckt sind und alles genau so passieren wird, wie Sie es sich wünschen, ist es ratsam, sich an einen erfahrenen Anwalt zu wenden, der Sie in allen Punkten umfassend berät.

Da Sie für die Betreuungsverfügung und die Vorsorgevollmacht eine Vertrauensperson benötigen, möchte diese Person Sie möglicherweise auch im Umkehrschluss als Vertrauensperson eintragen lassen. Deshalb bieten wir alle 3 Vorsorgedokumente für 2 Personen zum Preis von nur einer einzelnen an.

 

Kurz: 2 vollständige Vorsorgepakete zum Preis von einem bei Terminvereinbarung bis zum 11. Juni 2017.

Kontaktieren Sie uns am besten noch heute und wir besprechen mit Ihnen das weitere Vorgehen. Dieses Sonderangebot gilt nur bei einer Terminvereinbarung bis zum 11. Juni 2017.

Die Kosten für das Gesamte Paket mit 3 Vollmachten inklusive Beratung für 2 Personen kostet anstatt 560€ (für 2 Personen) insgesamt nur 280€ (für beide zusammen). Sie sparen also 50%.

Die Einzelpreise setzen sich wie folgt zusammen:

-        Vorsorgevollmacht inklusive Beratung für eine Person: 100,50€

-        Patientenverfügung inklusive Beratung für eine Person: 100,50€

-        Betreuungsverfügung inklusive Beratung für eine Person: 79€

Mit unserem Angebot können Sie also eine zweite Person vollkommen kostenlos mitversorgen.

Vereinbaren Sie am besten noch heute einen Termin:

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Oder rufen Sie uns gleich an:

07835 - 54740