Wer mit zu viel Alkohol im Blut beim Autofahren erwischt wird, muss seine Fahrerlaubnis für eine gewisse Zeit abgeben. Doch wann darf zur Neuerteilung der Fahrerlaubnis eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) gefordert werden? Eine MPU wird dann notwendig, wenn der gemessene Blutalkoholwert die 1,6 Promillegrenze überschreitet oder es hinreichende Beweise gibt, dass es sich bei der Trunkenheitsfahrt nicht um ein einmaliges Ereignis handelt.
Doch in der Vergangenheit kam es immer wieder vor, dass Fahrerlaubnisbehörden auch bei niedrigeren Alkoholwerten eine MPU bei der Neubeantragung des Führerscheins eingefordert hatten.
Bundesverwaltungsgericht entscheidet: MPU erst ab 1,6 Promille erforderlich
Das Bundesverwaltungsgericht entschied, dass dies in vielen Fällen zu Unrecht eingefordert wurde. Bei einer einmaligen Trunkenheitsfahrt darf zur Neuerteilung der Fahrerlaubnis erst ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille eine MPU eingefordert werden. Damit eine MPU bei einem niedrigeren Blutalkoholwert eingefordert werden kann, muss es stichhaltige Hinweise darauf geben, dass es sich bei der Trunkenheitsfahrt nicht um ein einmaliges Vergehen gehandelt hat. Das beste Beispiel ist natürlich, wenn man mehrfach von der Polizei mit zu hohen Alkoholwerten im Blut erwischt wurde.
Wenn Sie eine MPU erbringen sollen, lassen Sie die Umstände unbedingt anwaltlich prüfen!
Daher ist es extrem wichtig, genau prüfen zu lassen, ob eine MPU von der Behörde wirklich eingefordert werden darf, oder nicht. Denn eine MPU ist oftmals langwierig und teuer und definitiv etwas, das Sie vermeiden möchten.
Lassen Sie sich dazu am besten anwaltlich beraten. Wir helfen Ihnen dabei, sämtliche Unterlagen zu prüfen und stellen fest, ob eine MPU wirklich notwendig ist. Außerdem helfen wir Ihnen gerne dabei, die MPU – falls sie notwendig sein sollte – zu meistern und Ihnen Kosten und vor allem wertvolle Zeit einzusparen.
Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter.
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