Opfer von Stalking sind in Zukunft rechtlich besser geschützt. Mit dem neuen Gesetz, das am 10.2.2017 vom Bundesrat gebilligt wurde, wird die Verurteilung von Nachstellungen erleichtert. Mit dem neuen Gesetz wird der Erfolg der Taten des Stalkers nicht mehr für die Strafbarkeit vorausgesetzt.
Damit wird Stalking schon dann strafbar, wenn ein Täter sein Opfer in dessen Lebensentscheidungen massiv beeinträchtigt. Das Opfer muss somit nicht mehr dem Druck des Stalkers nachgeben und beispielsweise in eine neue Wohnung ziehen, oder sich neue Kontaktdaten, wie beispielsweise Telefonnummern und E-Mail Adressen zulegen, damit es zu einer Strafverfolgung kommen kann. Bisher war Stalking ein so genannter „Erfolgsdelikt“. Das bedeutet, dass der Täter mit seinem Handeln Erfolg haben muss, um strafrechtlich verfolgt zu werden. Das wurde jetzt geändert.
Die erstmalige Einführung des Stalking Tatbestands im Jahr 2007 geht auch auf zahlreiche Initiativen des Bundesrates zurück, der sich in der Vergangenheit immer wieder für mehr Opferschutz eingesetzt hat. Das nun beschlossene Gesetz wird dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt und tritt nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
Bundesjustizminister Heiko Maas sagt, dass Stalking auch strafbar sein soll, "wenn das Opfer dem Druck nicht nachgibt und sein Leben nicht ändert". "Nicht das Opfer soll sein Verhalten ändern müssen, sondern der Täter", heißt es weiter. Seiner Meinung nach dürfe es nicht sein, dass man erst umziehen müsse, damit ein Stalker strafrechtlich belangbar ist.
Mit dem neuen Gesetz sollen rechtliche Hürden gelockert werden, die laut einiger Hilfsorganisationen dazu geführt haben, dass viele Opfer gar nicht erst Anzeige erstattet hätten.
Eine große Schwierigkeit bleibt hingegen die Beweisbarkeit des Delikts. Damit die Strafverfolgung aufgenommen werden kann, brauchen Sie stichhaltige Beweise, dass Sie Opfer eines Stalkers sind. Das ist leider nicht immer leicht.
Ein Stalking Protokoll kann wertvolles Beweismittel sein
Versuchen Sie eine Art Stalking-Protokoll zu führen sowie sämtliche Beweise des Nachstellens aufzubewahren. Sammeln Sie Briefe, Geschenke und E-Mails und dokumentieren Sie Anrufe. All diese Dinge können Ihnen im Ernstfall als Beweismittel vor Gericht dienen. Gehen Sie außerdem sorgfältig mit Ihren persönlichen Daten um. Achten Sie darauf, vertrauliche Dokumente stets bis zur Unlesbarkeit zu vernichten, ehe Sie diese in den Hausmüll geben. Bedenken Sie auch, dass ein Stalker über das Internet, wie beispielsweise Ihr Facebook-Profil Informationen über Sie einholen könnte. Achten Sie also auch im Internet auf ausreichenden Datenschutz.
Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns!
Telefon: 07835 - 54740
E-Mail: info@ra-scheid.de