Maklergebühren Besichtigung – Besichtigungen nur gegen Eintritt?

Der Wohnungsmarkt wird immer schwieriger, vor allem für Mieter. Viel zu wenige Wohnungen auf dem Markt und die Preise steigen weiter. Hier und da gibt es jedoch vereinzelte Lichtblicke: Inzwischen muss nur noch derjenige eine Maklergebühren bezahlen, der den Makler beauftragt hat. Es gilt also das sogenannte „Bestellerprinzip“. Wer den Auftrag gibt, der zahlt auch. Soweit so gut.

Doch es gibt immer wieder Makler,  die sich kreative Modelle einfallen lassen um auch mit den Besichtigungen Geld zu verdienen. Eine Art „Eintrittspreis“, um die Wohnung überhaupt sehen zu dürfen!

In einem Fall, der beim Landgericht Stuttgart verhandelt wurde, hatte ein Makler 35,00 € Besichtigungsgebühr pro Interessenten kassiert. Ist dies legal?

Mietverein und Wettbewerbszentrale hatten geklagt

Der Mieterverein sowie die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs hatten jeweils gegen den Immobilienvermittler geklagt. Die Argumentation der Kläger war, dass sich das Unternehmen die Maklergebühren, die inzwischen in der Regel von den Vermietern bezahlt werden, über alternative Wege erschleichen wollte.

Zur Verteidigung stellten die Angeklagten dar, dass Sie als Dienstleister und nicht als Immobilienmakler tätig gewesen seien.

Doch keine Ausflüchte halfen: Das Gericht entschied zu Gunsten der Geschädigten! Jeder, der eine Besichtigungsgebühr entrichten musste, kann diese nun zurückfordern.

In diesem Fall also ein Entscheid für die Rechte des Mieters, sodass nun ein klares Zeichen für ähnliche Fälle gesetzt wurde. Auf der anderen Seite mussten Makler natürlich einstecken und es bleibt abzuwarten, wie sich diese Entscheidung generell auf die Wohnungssuche auswirkt. Günstiger wird es durch die gesparte Provision in vielen Fällen schon, einfacher jedoch eher nicht.

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