Was passiert eigentlich, wenn Sie sich krank fühlen, zum Arzt gehen und dieser Ihnen kein Attest ausstellen will? Dürfen Sie dann trotzdem Zuhause bleiben, oder müssen Sie zur Arbeit? Genau das klären wir in diesem Beitrag.
Zunächst einmal ist es wichtig, was in Ihrem Arbeitsvertrag steht. Üblicherweise ist es so, dass man erst ab dem dritten aufeinanderfolgenden Fehltag ein ärztliches Attest vorzeigen muss. Natürlich kann das aber in Ihrem individuellen Arbeitsvertrag ganz anders aussehen. Manche Arbeitgeber fordern ein Attest schon ab dem ersten Fehltag.
Für den Fall, dass Sie ein Attest brauchen und der Arzt ist hingegen der Meinung, dass Sie kerngesund sind, müssen Sie dann auch zur Arbeit gehen. Andernfalls würden Sie Ihren Arbeitsvertrag brechen, was zu einer Abmahnung führen kann.
Problematisch wird das Ganze, wenn Sie dann zur Arbeit gehen, sich deswegen Ihr Gesundheitszustand verschlechtert und Ihnen dadurch ein gesundheitlicher Schaden entsteht. In dem Fall ist es gut möglich, dass Ihr Arzt dafür haften muss, da er Sie falsch behandelt hat.
Wenn Sie sich schlecht fühlen, Ihnen Ihr Arzt aber kein Attest ausstellen möchte, haben Sie natürlich die Möglichkeit, sich gegebenenfalls an einen anderen Arzt zu wenden und sich eine zweite Meinung einzuholen. Es gibt darüber hinaus noch Amtsärzte, die dazu berechtigt sind, ein abschließendes Urteil zu fällen. Was ein Amtsarzt sagt, ist somit bindend.
Wenn Ihr Arbeitgeber Zweifel an der Richtigkeit Ihres Attests hat, kann er ein Attest vom Amtsarzt von Ihnen einfordern und an diesem Ergebnis ist dann nichts mehr zu rütteln.
Sollten Sie einmal Probleme mit diesem Thema haben, schreiben Sie uns, oder rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne!
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