Productplacement und Schleichwerbung - Was ist erlaubt?

Die einen nennen es Produktplazierung, andere nennen es lieber Schleichwerbung. Es geht um das Anpreisen von Produkten und Marken bei Inhalten, die eigentlich keine Werbung sein sollten. Doch was ist da erlaubt und welche Auflagen müssen erfüllt werden?

Produktplazierungen gibt es schon seit vielen Jahren und wurden von den meisten Menschen entweder nicht wahrgenommen, oder mit gemischten Gefühlen betrachtet. Man kennt es aus Filmen, in denen beispielsweise James Bond einen Jaguar fährt. Produkte sollten damit unterschwellig beworben werden, ohne dass der Zuschauer dies direkt als Werbung erkennt.

Denn unterbewusst hat ein Filmheld, der ein bestimmtes Auto fährt einen viel höheren Stellenwert, als ein Werbespot, bei dem viele Menschen sogar abschalten oder eine Toilettenpause einlegen.

Dafür gibt es mittlerweile klare Gesetze. Wer Werbung macht, muss diese auch entsprechend kennzeichnen. Der Hinweis muss klar verständlich sein. Die Filmindustrie hat das Ganze natürlich schon längst verstanden.

Doch wann immer man einen halbwegs gut besuchten Blog schreibt, oder einen mehr oder weniger bekannten Youtube Channel betreibt, wird man von diversen Unternehmen angeschrieben, die einem Anbieten - gegen ein Entgelt - ihre Produkte zu erwähnen und in einem besonders guten Licht dastehen zu lassen.

Besonders beliebt ist das bei Youtube Channeln, in denen es um Mode und Kosmetik geht. Damit das Ganze dann nicht wie Werbung aussieht (Denn offensichtliche Werbung kommt beim Zuschauer selten gut an), wird das Ganze dann beispielsweise als Testbericht verpackt. Und genau das ist nicht erlaubt.

Wenn Sie für das Bewerben oder Zeigen von Produkten Geld bekommen, müssen Sie auch darauf hinweisen. Wichtig dabei ist, dass dieser Hinweis weder versteckt werden darf, oder so platziert werden, dass dieser nur kurzzeitig sichtbar ist.

Hinweis: Schleichwerbung ist illegal und kann hart bestraft werden. Sie müssen deshalb aber keine Angst haben, dass Sie nie wieder einen Markennamen öffentlich in den Mund nehmen dürfen, oder Firmenlogos, die in Ihren Videos zu sehen sind, abkleben. Wer beim Streaming eine Flasche Coca Cola herumstehen hat, muss zunächst einmal gar nichts befürchten. Erst wenn Sie eine Gegenleistung für das Platzieren erhalten, müssen Sie dies kenntlich machen.

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