Bislang bedeutete die alljährliche Steuererklärung meist vor allem eins: Eine ganze Menge Papierkram. Doch damit ist jetzt Schluss. Am 17.06.2016 wurde der neue Beschluss im Bundestag abgesegnet. Ab 2017 darf das Steuerverfahren zu 100 Prozent elektronisch ablaufen.
Zwar besteht keine Pflicht für Steuerpflichtige, auf Papier zu verzichten. Aber Papierbelege sind dann nicht mehr unbedingt notwendig, ebenso wenig wie umfangreiche Postsendungen. Damit lässt sich die private Steuererklärung sehr bequem und ressourcenschonend vom heimischen PC aus erledigen.
Auch in der Verwaltung sollen so effizientere und wirtschaftlichere Strukturen geschaffen werden, weil der Verwaltungsapparat nach wie vor erhebliche Ressourcen verschlingt. Vielleicht können nun mithilfe des neuen Verfahrens Sparpotenziale genutzt werden.
Achtung, Nachzahlung bei Verspätung!
Dann gibt es noch zwei weitere Neuigkeiten. Die Schlechte zuerst: Wer in Zukunft seine Steuererklärung mit Verspätung einreicht, muss mit mindestens 25 Euro Zuschlag für jeden angefangenen Monat des Versäumnisses rechnen. Die exakte Höhe bemisst sich nach der jeweiligen Steuerlast des Einzelnen.
Die gute Neuigkeit: Von nun an sollen Steuerpflichtigen zwei Monate mehr Zeit zur Verfügung stehen als bislang, um Ihre steuerlichen Angelegenheiten für das vergangene Jahr zu regeln. Das heißt also im Klartext, dass nun einerseits obligatorische Strafen bei verspäteter Abgabe drohen, andererseits aber auch mehr Zeit eingeräumt wird.
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