Ob am Strand von Mallorca, den grenznahen Märkten in Tschechien, oder im fernen Thailand findet man sie: Händler, die gefälschte Markenprodukte zu Billigpreisen anbieten. Besonders beliebt sind dabei Repliken berühmter Designerhandtaschen, oder besonders teure Luxusuhren.
Doch wer schon mal eine “Original RayBan Sonnenbrille mit 100 Jahren Garantie”, oder eine falsche Rolex Uhr für 10€ kaufen wollte, hat sich sicher schon einmal gefragt: Was sagt eigentlich der Zoll dazu?
Einfuhr gefälschter Markenprodukte für private Zwecke legal
Das kommt ganz darauf an, wie viel Sie gekauft haben, was das Ganze für einen Gesamtwert hat und was Sie damit vor haben. Grundsätzlich dürfen Sie Fälschungen für private Zwecke nach Deutschland einführen und nutzen.
Wer für sich persönlich gefälschte Adidas Schuhe kauft, muss also keine Angst vor einer Zollkontrolle haben.
Doch hierbei gelten klare Regeln:
• Reisen Sie per Flugzeug oder Schiff nach Deutschland ein, haben Sie einen Freibetrag von 430€ pro Person. Dieser Freibetrag gilt für alle für den Privatgebrauch eingekaufte Waren, den Sie Steuerfrei einführen dürfen. Wichtig ist hierbei der Verkehrswert der Fälschung und nicht der Originalwert des gefälschten Produktes. Wenn Sie also eine Handtaschenfälschung für 20€ kaufen, dürfen Sie weitere Waren im Wert von 410€ einführen. Reisen Sie mit dem Auto oder zu Fuß ein, beträgt der Freibetrag übrigens nur 300€. Wichtig ist dabei, dass Sie den Kaufpreis nachweisen können. Haben Sie keine Quittung, kann der kontrollierende Zollbeamte den Kaufpreis schätzen. Es ist also denkbar, dass Sie am Strand nur 10€ für die Uhr bezahlt haben, der Zöllner aber meint, Sie hätten mindestens 40€ bezahlt.
• Die Einfuhr von Markenfälschungen darf ausschließlich zu privaten Zwecken erfolgen. In Deutschland ist der Handel mit Produktfälschungen strafbar, nicht aber der Besitz. Wenn der Zollbeamte Ihnen eine Geschäftsabsicht mit den Fälschungen nachweisen kann, müssen Sie mit einem hohen Bußgeld rechnen und Ihnen droht ein Strafverfahren. Das gilt natürlich auch, wenn Sie unter dem Freibetrag bleiben. Kaufen Sie daher am besten nicht 20 Mal das gleiche T-Shirt in unterschiedlichen Größen. Auch nicht, wenn Sie vorhaben dies Ihren Freunden und Verwandten als Geschenk mitzubringen.
• Sollten Sie Waren im Wert von mehr als 430€ pro Person einführen wollen, müssen Sie dies am Flughafen beim Zoll anmelden. Dann zahlen Sie ein paar Steuern und Zölle auf Ihre gekauften Produkte. Dies gilt übrigens für alles, was Sie dort gekauft haben. Kommen Sie mit dem Auto und werden vom Zoll kontrolliert, müssen Sie auf Anfrage wahrheitsgemäß die zu verzollenden Produkte angeben. Werden Sie nicht kontrolliert, müssen diese Einkäufe in der nächsten Steuererklärung angegeben werden. Kinder, die das 17. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, haben einen Freibetrag von 175€.
Außerdem sollten Sie darauf achten, dass in dem Land in welchem Sie sich befinden, strengere Gesetze bezüglich des Kaufes und Besitz gefälschter Waren gelten können. Nur weil sich der Zoll nicht für Ihre günstigen Hemden mit teurem Logo interessiert, sind Sie noch lange nicht vor den örtlichen Strafverfolgungsbehörden sicher. Auch wenn in den meisten Ländern Touristen dahingehend in Ruhe gelassen werden, sollten Sie sich auf jeden Fall vor dem Kauf über die Rechtslage im jeweiligen Land informieren.
Informationen zur Rechtslage bezüglich gefälschter Produkte bekommen Sie übrigens vom Auswärtigen Amt, oder der deutschen Botschaft in dem Land in dem Sie sich befinden.
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