Die meisten Deutschen kennen die Dashcams, also kleine Kameras, die an der Windschutzscheibe eines Fahrzeugs montiert sind, wahrscheinlich am besten von diversen Videoplattformen, wie Youtube oder Liveleak. Egal ob Meteoriteneinschläge in Russland, oder Menschen, die sich zum versuchten Versicherungsbetrug auf Motorhauben stehender Fahrzeuge werfen, erfreuen sich diese Videos immer größer werdender Beliebtheit.
Doch der Grund, warum die Menschen in anderen Ländern sich eine solche Kamera installieren ist in der Regel nicht, möglichst skurriles Bildmaterial zu sammeln und dieses dann im Internet zu posten. Sie wollen sich selbst vor Falschbeschuldigungen schützen und im Falle eines Unfalls einen Videobeweis haben, um die Schuldfrage besser klären zu können.
Und genau das was in Deutschland bisher nicht zulässig. Zwar war es nicht verboten, eine Dashcam zu haben, doch die dabei entstandenen Videos durften bisher nicht als Beweismittel genutzt werden und waren damit hierzulande mehr oder weniger nutzlos.
Das ändert sich jetzt durch eine Entscheidung des OLG Stuttgart. Das Gericht sagt, bei einem schwerwiegendem Bußgeldverfahren oder einer Straftat dürfen die Dashcamvideos als Beweismittel genutzt werden.
Im konkreten Fall ging es um das Überfahren einer roten Ampel, das durch die Aufzeichnung eines anderen Verkehrsteilnehmers bewiesen werden konnte.
Besonders bei Unfällen kann eine Dashcam ein wertvoller Helfer sein. Denn oftmals ist ohne weitere Zeugen nicht zweifelsfrei feststellbar, wie der Unfall genau abgelaufen ist und wer am Ende dafür die Verantwortung trägt.
Eindeutige Regeln, wann die Dashcam Beweismittel liefern darf, gibt es noch nicht
In welchen Fällen ein Dashcamvideo als Beweismittel verwendet werden darf, wird wohl in der nächsten Zeit noch zu klären sein. Denn bisher gibt es dafür keine eindeutigen Gesetze. Hier stehen sich das öffentliche Interesse eine Straftat aufzuklären und die privaten Persönlichkeitsrechte des Einzelnen gegenüber.
Wahrscheinlich wird man sich darauf einigen, dass ein Beweisvideo nur bei schweren Verstößen mit gefährlichem Eingriff in den Verkehr verwendet werden dürfen.
Wenn Sie sich eine Dashcam anschaffen, sollten Sie eine wichtige Sache beachten:
Sobald Sie vorhaben, das Videomaterial zu veröffentlichen, müssen die Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Personen gewahrt werden. Es darf also niemand ohne dessen ausdrückliche Einwilligung erkennbar sein. Gesichter und Nummernschilder sollten Sie daher unbedingt verpixeln!
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