Aufatmen: So stoppen Sie den Bürokratiewahnsinn mit Fahrtenbüchern

Jedes Unternehmen mit eigenem Fuhrpark kennt das Problem: Ein Mitarbeiter begeht mit einem Firmenfahrzeug einen Verkehrsverstoß, wie zum Beispiel Falschparken oder zu schnelles Fahren und am Ende will niemand das Bußgeld bezahlen, oder gar Punkte in Flensburg auferlegt bekommen. 

Wenn bei einem Verkehrsverstoß der verantwortliche Fahrer nicht ermittelt werden kann, erlegt das hiesige Ordnungsamt gerne die Führung eines Fahrtenbuches auf. Das ist für alle Beteiligten ärgerlich. Denn jetzt muss über jeden Kilometer genau Buch geführt werden. Gerade für Handwerksbetriebe, oder Firmen, die sich auf Außendienstler und Handelsvertreter verlassen müssen ist das oft eine schwierige Prozedur. Denn schließlich muss auch irgendjemand kontrollieren, ob die Angestellten das Fahrtenbuch ordentlich führen. Das kostet Zeit und Geld. 

Eine besondere Belastung ist es, wenn die Behörde auf die Idee kommt, den gesamten Fuhrpark mit Fahrtenbüchern zu behelligen. Glücklicherweise müssen Sie sich darauf nicht einlassen. 

Denn ein Fahrtenbuch kann nur für das Fahrzeug auferlegt werden, mit dem der Verkehrsverstoß begangen wurde. 

Das bedeutet für Sie deutlich weniger Aufwand und Bürokratie. Denn anstatt sich um alle Fahrzeuge zu kümmern, geht es ab jetzt nur noch um ein einziges. 

Lohnt ein Einspruch?

Grundsätzlich sollten Sie bei jeder Fahrtenbuchauflage einen Anwalt für Verkehrsrecht befragen. Denn in vielen Fällen kann die Dauer der Auflage stark verkürzt werden.  Manchmal gelingt es sogar, das Führen des Fahrtenbuches komplett abzuwenden, was Sie natürlich direkt entlastet. 

Das beste daran: In aller Regel übernimmt Ihre Verkehrsrechtsschutzversicherung die gesamten Kosten. 

Allein deshalb lohnt es sich, gegen das Fahrtenbuch rechtlich vorzugehen. 

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