Jeder, der schon einmal über das Verfassen eines Testaments nachgedacht hat, hat sich folgende Frage gestellt: „Geht mein letzter Wille wirklich genau so in Erfüllung, wie es ich mir wünsche?“
Gerade wenn das Testament nicht den rechtlichen Anforderungen entspricht, kommt es unter den Hinterbliebenen oft zu erbitterten Streitigkeiten, die im schlimmsten Fall die Familie zerreißen können.
In einem konkreten Fall ging es um ein 8 x 10 cm großen per Hand ausgeschnittenen Zettel, auf dem der Erblasser etwas geschrieben hatte. Die Enkel legten diesen Zettel mit einem Erbscheinsantrag dem Nachlassgericht vor. Daneben gab es ein zweites Schriftstück in Form eines mehrfach gefalteten Stück Pergamentpapiers mit gleichen Worten in leicht abgewandelter Anordnung.
Das Gericht hatte Zweifel am Testierwillen der Erblasserin und hat den Zettel höchstens als Entwurf und nicht als Testament angesehen.
Wenn das angebliche Testament nicht auf einer üblichen Schreibunterlage, sondern auf einem Stück Papier oder einem zusammengefalteten Pergamentpapier errichtet worden ist, kann ein ernsthafter Testierwillen nicht feststellbar sein. Zumindest urteilte so das Oberlandesgericht in Hamm.
Deshalb sollten Testamente in ordentlicher Form verfasst werden. Ebenfalls sollten Sie alle paar Jahre Ihre eigenen Testamente überprüfen, ob diese noch dem entsprechen, was Sie wirklich wollen. Oft ändert sich einiges durch Zeitablauf, sowohl beim Vermögen wie auch bei den persönlichen Situationen. Testamentsberatungen sind in der Regel wesentlich billiger als viele denken. Die Folgen eines falsch oder unzureichend errichteten Testaments können erheblich sein und ganze Familien auseinander reißen und sogar Vermögenssituationen stark beeinflussen. Hier sollte nicht am falschen Ende gespart werden.
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