Ein neues Urteil des Bundesgerichtshofes birgt für viele Menschen einen ungeahnten Geldsegen. Wenn Sie eine Renten- oder Lebensversicherung unter dem so genannten "Policenmodell" zwischen den Jahren 1994 und 2007 abgeschlossen haben, sollten Sie jetzt genau weiterlesen.
Es wurde entschieden, dass jene abgeschlossenen Versicherungen in vielen Fällen einen wichtigen Formfehler beinhalten und damit fehlerhaft sind. Es wurde bemängelt, dass beim Abschluss häufig nicht ausreichend auf Ihr Widerrufsrecht hingewiesen wurde und Ihnen die dafür benötigten Unterlagen nicht ausgehändigt wurden. Das beste daran: Dieser Anspruch verjährt nicht. Sie können also selbst im Jahre 2017 noch von Verträgen, die 1994 geschlossen wurden zurücktreten.
Was bedeutet das für Sie im Detail?
Kurz gesagt: Versicherer müssen alle gezahlten Prämien in vielen Fällen wieder zurückerstatten. Selbst wenn die Verträge bereits abgelaufen sind. Betroffen sind schätzungsweise 108 Millionen Verträge, die Wahrscheinlichkeit ist also sehr groß, dass Sie davon betroffen sind.
Wenn Sie eine solche Renten- oder Lebensversicherung abgeschlossen haben, oder glauben von diesem Urteil betroffen zu sein, sollten Sie sich sofort mit uns in Verbindung setzen. In einem unverbindlichen und kostenlosen Erstgespräch prüfen wir Ihren Fall und geben Ihnen eine erste Auskunft auf Ihre Erfolgsaussichten und welche Rückzahlung Sie zu erwarten haben.
Wir prüfen dann Ihre Unterlagen und kümmern uns um den gesamten Rest. Wir erledigen den Papierkram und Sie bekommen Ihr Geld vom Versicherer zurück.
Rufen Sie uns also am besten gleich an!
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