Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hat entschieden, dass die Baden-Württembergische Landeshauptstadt Stuttgart die Mehrkosten für den privaten Kitaplatz eines damals einjährigen Kindes erstatten muss.
Seit August 2013 hat jedes Kind in Deutschland ab dem ersten Geburtstag einen Anspruch auf einen Kita-Platz. Doch viele Kommunen und Gemeinden haben Schwierigkeiten, diese Auflage zu erfüllen. Schon als das Gesetz beschlossen wurde, waren Probleme mit diesen Auflagen abzusehen. Schon damals gab es nicht genügend Kita-Plätze und während sich die Lage mittlerweile in weiten Teilen entspannt hat, müssen manche Eltern bis heute ihren Kita-Platz einklagen.
Einen anderen Weg gingen Eltern aus Stuttgart, welche ihr Kind in eine private Kindertagesstätte gaben. Die daraus entstandenen Mehrkosten klagten die Eltern bei der Stadt Stuttgart erfolgreich ein.
Die Stadt musste insgesamt 5620€ plus Zinsen zahlen und verpflichtet sich weiterhin, die Mehrkosten für die private Kindertagesstätte bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes zu übernehmen, sofern die Stadt keinen zumutbaren, städtischen Kita-Platz bereitstellen kann.
Weiterhin entschied das Gericht, dass es in diesem Fall nicht notwendig gewesen ist, einen Kita-Platz vorher bei der Stadt Stuttgart einzuklagen. Dass die Eltern sich selbst um einen Wohnortnahen privaten Kitaplatz gekümmert haben, hielt das VGH für unproblematisch. Da es sich dabei auch nicht um eine unverhältnismäßig teure „Luxusbetreuung“ handelte, konnten sich die Eltern auch kein unwirtschaftliches Verhalten vorwerfen lassen.
Doch es werden nicht sämtliche Kosten für die private Kita von der Stadt Stuttgart erstattet. Die Kosten, die bei einer Betreuung in einer städtischen Kita anfallen würden, wurden von eingeklagten Betrag abgezogen.
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