Durch das neue Telemediengesetz ist der Weg endlich frei für offene WLAN-Hotspots von Privatanbietern. SPD und CDU einigten sich darauf, dass ein privater Hotspot-Betreiber nicht mehr für von Gästen begangene Straftaten zur Verantwortung gezogen werden kann. Dieses neue Gesetz soll noch bis Ende 2016 in Kraft treten.
Hotspotbetreiber haften nicht mehr für Fehlverhalten der Nutzer
Bisher war es so, dass bei begangenen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Internet im Zweifel der Betreiber des Netzwerks haften musste, sofern er den Täter nicht selbstständig ausfindigmachen konnte. Wenn also ein Café freies WLAN anbot, lief es Gefahr, dass es zum Beispiel für illegal heruntergeladene Filme und Musik von Gästen haften musste. Durch das neue Telemediengesetz können private oder nebengewerbliche Betreiber von WLAN-Hotspots nicht mehr für die Taten ihrer Nutzer verantwortlich gemacht werden. Außerdem wird es erlaubt sein, offenes WLAN ohne sämtliche technische Hürden oder Vorschalteseiten anzubieten. So muss der Nutzer keine lästigen Registrierungsformalitäten über sich ergehen lassen, sondern kann sich einfach einwählen, wenn der Betreiber das so möchte.
Systematischer Missbrauch wird weiter bestraft
Hotspot-Betreiber laufen mit dem neuen Gesetz nach Angaben von Koalitionspolitikern nicht mehr Gefahr, wegen des Surfverhaltens der Gäste angemahnt zu werden. Nur wenn ein systematischer Missbrauch deutlich werde, müssten sie Gegenmaßnahmen ergreifen und beispielsweise einen Nachbarn aussperren, der sich nicht an das Gesetz hält.
Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns!
Telefon: 07835 - 54740
E-Mail: info@ra-scheid.de