Beleidigungen im Internet? Was ist zu tun?
Vielleicht haben Sie schon einmal erlebt, dass Diskussionen im Internet, wie zum Beispiel auf der Plattform Facebook schnell mal unsachlich, oder gar beleidigend werden können. Gerade wenn es um aktuelle politische Themen geht, kann eine hitzige Diskussion schnell eskalieren. Doch manche Menschen glauben, dass sie einfach jeden Kommentar unbehelligt abgeben können. Das ist ein Trugschluss.
Egal ob im Internet, oder auf offener Straße gilt: Beleidigungen sind strafbar. Die Strafverfolgung wird im Internet sogar dadurch erleichtert, dass die Beleidigung schwarz auf weiß geschrieben steht. Besonders wenn beispielsweise Facebook-Nutzer mit ihrem Klarnamen posten, kann ihnen dies zum Verhängnis werden.
Es ist wichtig zu verstehen, dass es sich dabei keineswegs um einen Kavaliersdelikt handelt. Die Strafen für Beleidigungen können von hohen Geldstrafen bis hin zu einer Freiheitsstrafe führen.
Natürlich müssen die Gerichte immer zwischen einem zulässigen Werturteil und einer handfesten Beleidigung unterscheiden. Das ist nicht immer einfach.
Sind nicht persönlich gerichtete Beleidigungen auch strafbar?
Natürlich ist es auch strafbar, ganze Bevölkerungsgruppen zu beleidigen. Wer beispielsweise rassistische, Kommentare postet, sollte sich nicht allzu sicher fühlen. Anzeige kann in diesem Fall jeder erstatten und die Staatsanwaltschaft kümmert sich um alles Weitere.
Gibt es „Beamtenbeleidigung?“
Der Tatbestand einer „Beamtenbeleidigung“ ist im Gesetz nicht vorgesehen. Im Grunde macht es keinen Unterschied, ob ein Polizist im Dienst, oder ein Passant auf der Straße beleidigt wird. Gerade Polizeibeamte und Mitarbeiter des Ordnungsamts haben den Ruf, Beleidigungen besonders häufig zur Anzeige zu bringen. Doch von diesem Recht kann jeder andere Bürger auch Gebrauch machen, wenn er es möchte. Sollte Sie jemand beleidigen können Sie dies genauso zur Anzeige bringen, wieder jeder Beamte.
Sind Sie Opfer von Beleidigung im Internet geworden?
Sollten Sie das Opfer von übler Nachrede oder Beleidigung im Internet sein, können Sie natürlich Anzeige erstatten und Schadensersatz vom Webseitenbetreiber fordern. Der Webseitenbetreiber haftet zunächst für die Inhalte auf seiner Webseite. Diese Ansprüche können dann unter Umständen auf den realen Autoren der Beleidigung umgelegt werden.
Lassen sie sich in diesem Falle am besten von einem Experten beraten, damit die Anzeige sauber erstellt werden kann. Hier führen Formfehler schnell dazu, dass Verfahren ergebnislos eingestellt werden und das liegt natürlich nicht in Ihrem Interesse.
Bei sämtlichen Fragen zu diesem Thema stehen wir Ihnen natürlich zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns einfach per E-Mail, oder rufen Sie uns kostenlos und unverbindlich an!
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