Bei einem Entzug der Fahrerlaubnis, meist wegen Alkohols, muss sofort reagiert werden.
Das Gericht verhängt immer eine Sperrfrist, wenn ein Alkoholgehalt über 1,1 Promille gemessen wurde. Die Sperrfrist beträgt mindestens 6 Monate. Oftmals ist es jedoch möglich, die verhängte Sperrfrist zu verkürzen. Um eine Verkürzung zu beantragen, müssen Sie bestimmte Auflagen erfüllen. Dazu sollten Sie am besten einen erfahrenen Anwalt fragen, der Sie dabei bestmöglich beraten kann.
Außerdem sollten Sie nicht zu lange damit warten, Ihren Führerschein neu zu beantragen. Denn die Mühlen der Behörden können manchmal sehr langsam mahlen. So kann es passieren, dass Sie noch einige Wochen auf Ihren Führerschein warten müssen, obwohl Ihre Strafe schon längst vorbei ist. Man kann bereits 3 Monate vor Ablauf der Sperre den Antrag stellen. Dann aber gibt es meist Schwierigkeiten und die Behörden knüpfen die Erteilung der Fahrerlaubnis an bestimmte Vorgaben. Auf diese soll man sich schon während des Gerichtsverfahrens und vor allem danach rechtzeitig einstellen, um Zeit zu gewinnen.
Erfahrene Verkehrsrechtsanwälte helfen hier weiter. So können vorsorglich Maßnahmen ergriffen werden, um die Wiedererteilung schneller und erfolgreicher durchführen zu können. Allgemeine Regeln gibt es nicht. Jeder Fall ist individuell zu beurteilen und die Strategie ist auch individuell zu entwickeln.
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